Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

COMPO Schnecken-frei2x200 g

SB-Verbot Gegen Nacktschnecken, z.B. Garten- und Hain-Schnirkelschnecke an Zierpflanzen, Kohlgemüse und Salat-Arten sowie Erdbeeren im Freiland und Gewächshaus. Hochwertiges Streugranulat. Gute Lockwirkung. Extreme Regenfestigkeit, löst sich bei Feuchtigkeit nicht auf.

Hersteller

Marke
COMPO
Herstellername
COMPO GmbH
Adresse
Gildenstraße 38, 48157 Münster, Deutschland
Webseite
www.compo.de
E-Mail
info@compo.de
Ergänzende Gefahrenmerkmale (EUH-Sätze)
EUH208: Enthält (R)-p-Mentha-1,8-dien (d-Limonen). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH208: Enthält Zimtaldehyd. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (P-Sätze)
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Prävention:
P262: Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Reaktion:
P301 + P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. Entsorgung:
P501: Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen. 2.3 Sonstige Gefahren Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.